Gemeinnützigkeit und der Mythos des Neutralitätsgebots
Bundesweit ist es zur Masche rechtsextremer Parteien wie der AfD geworden, gemeinnützige Vereine und Initiativen beim Finanzamt für ihr Engagement gegen rechtes Gedankengut und Rassismus anzuschwärzen. Auch die CDU ist auf diesen Zug aufgesprungen und schreibt munter Anfragen zur Prüfung der Gemeinnützigkeit zu z.B. „Omas gegen Rechts“, der Umwelthilfe und vielen anderen.
In Dortmund hat der rechtsaußen Abgeordnete der AfD, Matthias Helferich einen offenen Brief mit Fragen zur Gemeinnützigkeit der NaturFreund:innen Dortmund Nord an das Finanzamt geschickt. Was steckt hinter diesen Versuchen zivilgesellschaftliche Stimmen zu ersticken?
Mit der Veranstaltung „Gemeinnützigkeit und der Mythos des Neutralitätsgebots“ möchten wir Aufklärung betreiben und Vereine stärken, die sich gegen rechts und Rassismus engagieren. Stephanie Handtmann von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ greift in ihrem Vortrag Beispiele auf, erklärt was wirklich hinter dem Neutralitätsgebots steckt und gibt Anhaltspunkte, wie sich Vereine und Initiativen risikoarm politisch engagieren können. Nach dem Vortrag ist noch Zeit für Fragen, Diskussionen und einen netten Ausklang bei Kaltgetränken.
Wir gehen als Zivilgesellschaft raus aus der Defensive. Wir lassen uns nicht einschüchtern!
Datum: 04.09.2025 – 19:00 Uhr
Referentin: Stephanie Handtmann, Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“
Ort: Sozial Ökologisches Zentrum – SÖZ!, Gut-Heil-Str. 12-14, 44145 Dortmund
Veranstalter:innen: NaturFreunde Jugend Dortmund, NaturFreund:innen Dortmund Nord, Jugendring Dortmund
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/
https://natur-freund.in/
https://jrdo.de
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.